Waffenlexikon · Grundbegriffe, Kaliber und Maße

Munition

Munition: Verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schusswaffen bestimmt ist (§ 4 WaffG), etwa Patronen.

Abgrenzung

Bei üblicher Patronenmunition bilden Hülse, Zündelement, Treibmittel und Geschoß eine Einheit. Einzelne Komponenten wie Hülsen, Geschoße oder Pulver sind davon zu unterscheiden.

Rechtslage in Österreich: Munition kaufen im Ratgeber Waffenrecht.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Handbuch Geschosse Munitions und waffentechnische Grundlagen – Beat P Kneubuehl Springer 2024 Öffentliche Vorschau S. 29 und 30: Patronenbestandteile und Patronenbezeichnungen
  • RIS Waffengesetz 1996 – Republik Österreich § 3, § 4, § 17 Abs. 1 und 3b, § 18 Abs. 4

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Weitere Begriffe: Grundbegriffe, Kaliber und Maße

Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.

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