Waffenrecht in Österreich: Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen zum österreichischen Waffengesetz – kurz und verständlich beantwortet, mit Quellen. Geben Sie Ihre Frage einfach in die Suche ein.

Stand: 07.11.2026 · Verantwortlich: Christoph Hanz, Geschäftsführer der Hanz GmbH

Wartefrist-Rechner

Wann darf ich meine Waffe abholen? Kaufdatum eingeben – fertig.

Sonn- und Feiertage zählen mit. Ob für Sie überhaupt eine Wartefrist gilt, sehen wir beim Kauf im Zentralen Waffenregister. Alles zur Wartefrist

Was trifft auf Sie zu?

Ich will meine erste Waffe kaufen
Ich bin Jäger
Ich bin Sportschütze
Ich habe schon Waffen
Ich will eine Waffe verkaufen

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Was brauche ich, um in Österreich eine Waffe zu kaufen?

Das hängt von der Kategorie der Waffe ab. Für Pistolen und Halbautomaten (Kategorie B) brauchen Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Für Jagd- und Sportgewehre (Kategorie C) genügt auch eine Jagdkarte.

KategorieSie brauchen
A – verboteneine Ausnahmebewilligung der Behörde (ab 25 Jahren)
B – z. B. Pistole, Revolver, HalbautomatWaffenbesitzkarte oder Waffenpass
C – z. B. Repetierbüchse, KipplaufflinteWaffenbesitzkarte, Waffenpass oder gültige Jagdkarte (Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen: Bestätigung der Vereinigung)

Beim ersten Kauf je Kategorie gilt eine Wartefrist von 4 Wochen.

Quelle: § 17 Abs. 3, § 20 Abs. 1, § 34 Abs. 1, § 41f, § 47 Abs. 4e WaffG

Welche Waffe gehört zu welcher Kategorie?

B sind Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), Repetierflinten und halbautomatische Waffen. C sind alle übrigen Schusswaffen. A sind verbotene Waffen.

Zu Kategorie A gehören unter anderem:

  • Pumpguns
  • Schalldämpfer (für Jäger gibt es eine Ausnahme)
  • halbautomatische Pistolen mit Zentralfeuer und Magazin über 20 Schuss, andere Halbautomaten mit Zentralfeuer und Magazin über 10 Schuss – und solche Magazine allein. Waffen mit Randfeuer (z. B. .22 lfB) sind davon nicht betroffen.

Quelle: § 17, § 19, § 30 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 28–31

Ich will meine erste Pistole – wie gehe ich vor?

Erst die Waffenbesitzkarte beantragen, dann kaufen, dann 4 Wochen warten.

  1. Psychologen von der Liste des Innenministeriums auswählen.
  2. Waffenführerschein machen.
  3. Waffenbesitzkarte beantragen und das Gutachten beibringen.
  4. Mit der WBK die Waffe kaufen.
  5. Nach der Wartefrist von 4 Wochen abholen.

Welche Behörde ist zuständig?

Die Waffenbehörde Ihres Hauptwohnsitzes: in der Regel die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat.

Wo die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, ist sie zuständig. In Wien stellen Sie den Antrag in einem Polizeikommissariat.

Quelle: § 48 WaffG; oesterreich.gv.at

Quellen

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage verständlich, ist aber keine Rechtsberatung. Über Anträge entscheidet die zuständige Waffenbehörde: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.

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