Munition kaufen in Österreich: Nachweis, Verbote, Aufbewahrung
Seit 28.04.2026 bekommen Sie Munition für Schusswaffen der Kategorie B und C nur noch mit Nachweis: Waffenbesitzkarte, Waffenpass, gültige Jagdkarte oder – für passende Munition – eine Registrierungsbestätigung. Das gilt auch für Schrot- und Büchsenpatronen. Ausgenommen ist das Schießen auf einem behördlich genehmigten Schießstand.
Was brauche ich, um Munition zu kaufen?
Eine Waffenbesitzkarte (WBK), einen Waffenpass oder eine gültige Jagdkarte. Mit einer WBK nur für Kategorie C oder mit einer Registrierungsbestätigung bekommen Sie nur Munition, die zu Ihrer Waffe passt.
| Ihr Dokument | Munition für Kategorie B (z. B. Pistole) | Munition für Kategorie C (z. B. Jagdgewehr) |
|---|---|---|
| WBK oder Waffenpass für Kategorie A oder B | ja | ja |
| WBK oder Waffenpass nur für Kategorie C | nur, wenn sie zu Ihrer Waffe passt | ja |
| gültige Jagdkarte | ja | ja |
| Registrierungsbestätigung für eine Waffe der Kategorie C | nur, wenn sie zu dieser Waffe passt | nur, wenn sie zu dieser Waffe passt |
| Bewilligung für Kriegsmaterial (Schusswaffe) | ja | nur, wenn sie zu dieser Waffe passt |
Die Registrierungsbestätigung ist die Bestätigung, die Sie bei der Registrierung einer Kategorie-C-Waffe bekommen. Welche Waffe zu welcher Kategorie gehört: Waffenkategorien A, B, C.
Quelle: § 24, § 31 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 57–58, 62–63
Seit wann gilt das – und was galt vorher?
Seit 28.04.2026. Vorher brauchten Sie einen Nachweis nur für Munition für Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver) mit Zentralfeuer oder ab Kaliber 6,35 mm.
- Für Kategorie B gilt die Nachweispflicht jetzt für alle Munition – nicht mehr nur für Pistolen- und Revolvermunition.
- Die Regel für Munition der Kategorie C (z. B. Schrot- und Büchsenpatronen) ist mit der Novelle neu dazugekommen.
Alles zur Gesetzesänderung: Waffengesetz-Novelle: Munition.
Quelle: § 24 Abs. 1, § 31, § 62 Abs. 23 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 58, 179
Brauche ich am Schießstand einen Nachweis für Munition?
Nein. Auf einem behördlich genehmigten Schießstand gelten die Regeln über das Überlassen und den Erwerb von Munition nicht. Das gilt nur dort und nur zum Schießen.
- Seit der Novelle gilt das für alle Munition, nicht mehr nur für Munition für Faustfeuerwaffen.
- Munition, die Kriegsmaterial ist, darf auch auf dem Schießstand nicht verwendet werden.
- Wer ein Waffenverbot hat, darf auch auf dem Schießstand nicht schießen. Mehr dazu: Waffenverbot.
Quelle: § 14 Abs. 1 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 25
Darf ich Vollmantel-, Leuchtspur- oder Hartkernmunition kaufen?
Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial gelten, dürfen Sie mit WBK, Waffenpass oder gültiger Jagdkarte kaufen. Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß bleibt Kriegsmaterial und ist verboten.
- Kriegsmaterial dürfen Sie nur mit einer Ausnahmebewilligung des Verteidigungsministeriums erwerben und besitzen. Diese Bewilligung gibt es frühestens ab 25 Jahren.
- Als Hartkern gilt laut Innenministerium ein Geschoß ab 421 Härte nach Vickers.
- Für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Vollmantel-Gewehrpatronen, die Kriegsmaterial sind, gelten laut Innenministerium uneingeschränkt die Regeln über Kriegsmaterial.
Quelle: § 18 Abs. 1, 2 und 4 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 44–45
Welche Munition ist verboten?
Verboten sind Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz (Expansivmunition) und die Geschosse dafür – ausgenommen solche für Jagd- und Sportwaffen.
- Laut Innenministerium dürfen Jäger (in der Regel mit gültiger Jagdkarte) und Sportschützen (etwa als Mitglied eines Schießsportvereins) solche Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben und besitzen.
- Ebenfalls verboten: die Einfuhr und der Verkauf von Geschossen und Patronen mit Geschossen, die Sprengstoff oder andere chemische Wirkstoffe enthalten (ausgenommen Leuchtsätze).
- Dazu kommt Munition, die Kriegsmaterial ist – siehe Vollmantel, Leuchtspur, Hartkern.
Quelle: § 17 Abs. 2 WaffG; 1. WaffV §§ 5, 6; BMI-Rundschreiben S. 29, 219–220
Brauche ich für Geschosse zum Wiederladen einen Nachweis?
Laut Innenministerium ist das Geschoß allein waffenrechtlich nicht geregelt. Munition im Sinne des Waffengesetzes ist nur die verwendungsfertige Patrone.
Ausnahme: Geschosse für Expansivmunition für Faustfeuerwaffen sind verboten – siehe verbotene Munition.
Quelle: § 4 WaffG; § 17 Abs. 2 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 8
Darf ich Munition aus dem Ausland mitbringen?
Nur mit dem passenden Dokument. Aus einem Staat außerhalb der EU dürfen Sie Munition nur mit WBK oder Waffenpass einführen.
- Für Reisen innerhalb der EU gibt es den Europäischen Feuerwaffenpass. Mehr dazu: Reisen & EU-Feuerwaffenpass.
- Wer Munition aus einem anderen EU-Staat nach Österreich bringt, braucht dafür unter Umständen eine Einwilligung der Behörde.
- Für Vollmantel-Gewehrpatronen, die Kriegsmaterial sind, gelten bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr laut Innenministerium die Regeln über Kriegsmaterial.
Quelle: § 37 Abs. 3 und 4, § 38, § 39 Abs. 1 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 45
Meldet der Händler meinen Munitionskauf der Polizei?
Nur bei dringendem Verdacht, dass die Munition für eine Straftat verwendet werden könnte. Dann muss der Händler das sofort der Polizei melden – laut Innenministerium auch dann, wenn es nicht zum Kauf kommt.
Verdächtig sind laut Innenministerium vor allem Käufe, die wegen ihrer Art, einer sehr großen Menge oder einer hohen Barzahlung ungewöhnlich sind. Auch wer sich nicht ausweisen will, erweckt diesen Verdacht.
Quelle: § 44a WaffG; BMI-Rundschreiben S. 110
Wie muss ich Munition aufbewahren?
Munition muss – wie Schusswaffen – sicher verwahrt werden, egal wie viel es ist. Waffen und Munition dürfen Sie laut Innenministerium gemeinsam verwahren.
Eine Pflicht, Waffen und Munition getrennt aufzubewahren, steht laut Innenministerium nicht im Gesetz. Beides muss aber sorgfältig verwahrt sein. Was „sicher“ heißt, lesen Sie unter Aufbewahrung & Transport.
Quelle: § 15 WaffG; 2. WaffV § 3; BMI-Rundschreiben S. 28, 236
Muss ich große Mengen Munition melden?
Ja. Wer Munition in großem Umfang verwahrt, muss das der Behörde melden und sagen, wie er sie sichert. Laut Innenministerium gilt das jedenfalls ab 5.000 Schuss – egal welche Art und welches Kaliber.
- Zuständig ist die Behörde für den Ort, an dem die Munition lagert.
- Reichen die Sicherungen nicht, schreibt die Behörde Verbesserungen mit Frist vor. Werden sie nicht umgesetzt, kann sie die Lagerung an diesem Ort verbieten.
- Dieselbe Meldepflicht gilt ab 20 Schusswaffen – siehe Aufbewahrung & Transport.
- Wer die Meldung unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung: 900 bis 5.000 €.
Quelle: § 16, § 51 Abs. 1 Z 8 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 27–28
Was droht, wenn ich Munition ohne Berechtigung kaufe oder besitze?
Eine Verwaltungsstrafe von 900 bis 5.000 €, im Wiederholungsfall 1.800 bis 7.000 € – oder bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.
- Strafbar ist auch, wer Munition an jemanden ohne Berechtigung abgibt.
- Nicht bestraft wird, wer die Munition freiwillig der Behörde abliefert, bevor die Behörde von seinem Verschulden erfährt.
Quelle: § 51 Abs. 1 Z 3c und Z 5, § 51 Abs. 3 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 125
Dürfen Jugendliche unter 18 Munition kaufen?
Nein. Menschen unter 18 dürfen keine Munition und keine Knallpatronen besitzen. Kaufverträge darüber sind ungültig.
- Ausnahmen gibt es für eine gesetzlich anerkannte Lehre oder Ausbildung, wenn dort Munition gebraucht wird.
- Auf einem genehmigten Schießstand gelten die Regeln über den Erwerb von Munition nicht. Für die sichere Verwahrung sind dann die Eltern verantwortlich – oder ein anderer Erwachsener mit WBK, Waffenpass oder gültiger Jagdkarte, der das übernimmt.
Mehr dazu: Jugendliche und Waffen.
Quelle: § 11 Abs. 1, 3 und 4, § 14 Abs. 1 und 2 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 8, 25–26
Passt dazu
- Aufbewahrung & TransportWie Sie Waffen sicher verwahren, im Auto lassen und richtig transportieren.
- Waffengesetz-Novelle 2025Was sich seit 2026 geändert hat – und was Sie jetzt tun müssen.
- Waffenbesitzkarte (WBK)Voraussetzungen, Unterlagen, Ablauf, Kosten und Gültigkeit der WBK.
- Jugendliche und WaffenWas unter 18 verboten ist, was ab 16 möglich ist und was am Schießstand gilt.
Quellen
- Waffengesetz 1996 (RIS, Fassung vom 07.11.2026)
- 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (RIS, Fassung vom 07.11.2026)
- Bundesministerium für Inneres: Rundschreiben Waffenrecht, Stand Juli 2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage verständlich, ist aber keine Rechtsberatung. Über Anträge entscheidet die zuständige Waffenbehörde: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.