Waffenlexikon · Waffentechnik
Grundbegriffe und Bauarten
34 Fachbegriffe aus dem Bereich Waffentechnik, kurz erklärt – Quellen stehen auf der jeweiligen Begriffsseite.
- Bergstutzen
- Zweiläufige Büchse mit zwei unterschiedlichen Kugelkalibern, üblicherweise in Bockanordnung. Der Name bezeichnet die Kaliberkombination; er ist kein Synonym für einen vollgeschäfteten Stutzen.
- Bockbüchsflinte auch BBF
- Kombinierte Waffe mit einem Kugellauf und einem Schrotlauf, die übereinander angeordnet sind.
- Bockdoppelbüchse auch Bockbüchse
- Büchse mit zwei übereinanderliegenden Kugelläufen im selben Kaliber.
- Bockdrilling
- Dreiläufige kombinierte Waffe mit übereinanderliegenden Hauptläufen und einem zusätzlichen, seitlich angeordneten Lauf. Die genaue Kaliber- und Laufkombination ist modellabhängig.
- Bockflinte auch Bockdoppelflinte
- Flinte mit zwei übereinanderliegenden Schrotläufen.
- Büchse auch Kugelgewehr
- Gewehr mit gezogenem Lauf, der dem Geschoß eine stabilisierende Drehung um seine Längsachse erteilt.
- Büchsflinte
- Kombinierte Waffe mit einem Kugellauf und einem Schrotlauf nebeneinander.
- Doppelbüchsdrilling
- Dreiläufige kombinierte Waffe mit zwei Kugelläufen und einem Schrotlauf.
- Doppelbüchse
- Büchse mit zwei nebeneinanderliegenden Kugelläufen, üblicherweise im selben Kaliber.
- Doppelflinte auch Querflinte
- Flinte mit zwei nebeneinanderliegenden Schrotläufen. Im weiteren Sinn auch Oberbegriff für zweiläufige Flinten einschließlich der Bockdoppelflinte; im engeren Sinn die Querflinte.
- Drilling
- Dreiläufige Waffe. Beim klassischen Jagddrilling sind zwei Schrotläufe und ein Kugellauf kombiniert. Drei Läufe bedeuten nicht zwingend drei unterschiedliche Kaliber.
- Einstecklauf
- Kleinerer Lauf, der in einem vorhandenen Lauf einer dafür geeigneten Waffe verwendet wird. Er besitzt üblicherweise keinen eigenen vollständigen Verschluss.
- Einzellader
- Waffe ohne Magazin, bei der die Patronen vor jedem Schuss – bei mehrläufigen Waffen nach dem Leerschießen der Läufe – einzeln von Hand in das Patronenlager eingesetzt werden. Auch eine mehrläufige Kipplaufwaffe kann ein Einzellader sein.
- Faustfeuerwaffe auch Kurzwaffe
- Schusswaffe, bei der die Geschoße durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweist (§ 3 WaffG). Österreichischer Rechtsbegriff. „Kurzwaffe“ wird im Alltag gleichbedeutend verwendet, ist aber kein österreichischer Rechtsbegriff; ausländische Kurzwaffendefinitionen können abweichen.
- Feuerwaffe
- Schusswaffe, bei der das Geschoß durch die Gase eines verbrennenden Treibmittels angetrieben wird.
- Flinte auch Schrotflinte
- Gewehr mit glattem Lauf (abgesehen von Sonderformen mit kurzem gezogenem Mündungsteil). Flinten verschießen überwiegend Schrotpatronen, können aber auch passende Flintenlaufgeschoßpatronen verwenden.
- Geradezugrepetierer auch Geradezugbüchse
- Repetierwaffe, deren Kammergriff beim Nachladen im Wesentlichen geradlinig vor- und zurückbewegt wird. Die Verriegelung kann intern trotzdem eine Drehbewegung oder eine andere Bewegung ausführen.
- Gewehr auch Langwaffe, Schulterwaffe
- Schusswaffe, deren Bauform das Abstützen an der Schulter vorsieht. Büchsen und Flinten sind die wichtigsten Gewehrarten.
- Handfeuerwaffe
- Oberbegriff für Gewehre und Faustfeuerwaffen. Im österreichischen Beschusswesen umfasst der Ausdruck zusätzlich etwa Schussapparate, Alarmwaffen und Böller.
- Kipplaufbüchse
- Einläufige Büchse mit Kipplaufsystem. Kipplauf beschreibt die Öffnungsbewegung. Eine zusätzliche Blockverriegelung schließt diese Bezeichnung nicht aus.
- Kipplaufwaffe
- Waffe, deren Lauf oder Laufbündel zum Öffnen des Patronenlagers um ein Scharnier gegenüber dem Systemkasten abgekippt wird.
- Kombinierte Waffe
- Mehrläufige Jagdwaffe mit Kugel- und Schrotlaufkombination. Hersteller führen unter diesem Oberbegriff teilweise auch zweikalibrige Kugelwaffen wie Bergstutzen.
- Pistole
- Faustfeuerwaffe, bei der sich das Patronenlager gewöhnlich im Lauf befindet. Eine Pistole ist nicht zwingend ein Selbstlader; auch einschüssige und mehrläufige Pistolen existieren.
- Repetierbüchse
- Büchse mit manuell betätigtem Nachlademechanismus und Munitionsvorrat. Der Ausdruck bezeichnet keine einzelne Verschlussbauart.
- Repetierwaffe auch Repetierer
- Waffe, bei der eine weitere Patrone durch einen von Hand betätigten Mechanismus aus dem Munitionsvorrat ins Patronenlager gelangt.
- Revolver
- Schusswaffe mit einer drehbaren Trommel, deren mehrere Patronenlager nacheinander vor den Lauf gebracht werden. Die Trommel enthält die Patronenlager; sie ist kein gewöhnliches Wechselmagazin.
- Schusswaffe auch Schußwaffe
- Waffe, mit der feste Körper durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Österreichischer Rechtsbegriff. Der Antrieb muss dafür nicht zwingend auf einer Pulververbrennung beruhen.
- Selbstladepistole
- Pistole, die einen Teil der beim Schuss verfügbaren Energie zum selbsttätigen Nachladen nutzt. Halbautomatisch bezeichnet die Schussfolge; Gasdruck- oder Rückstoßantrieb bezeichnet das Funktionsprinzip.
- Selbstladewaffe auch Halbautomat, halbautomatische Waffe
- Waffe, die nach einem Schuss selbsttätig nachlädt und für jeden weiteren Schuss eine erneute Abzugsbetätigung benötigt.
- Stutzen auch Ganzschaftbüchse
- Im heutigen jagdlichen Sprachgebrauch eine Büchse mit Ganzschaft, dessen Vorderschaft bis nahe zur Mündung reicht. Der Ausdruck legt weder ein einziges Verschlusssystem noch ein einheitliches Längenmaß fest.
- Unterhebelrepetierer
- Repetierwaffe, deren Nachlademechanismus über einen unter dem System angeordneten Schwenkhebel betätigt wird.
- Vollautomatische Waffe auch Vollautomat
- Waffe, die bei andauernder Abzugsbetätigung mehrere Schüsse selbsttätig abgeben kann. Technische Definition; daraus allein folgt keine vollständige österreichische Rechtskategorie.
- Vorderschaftrepetierer auch Pumpgun
- Repetierwaffe, bei der der bewegliche Vorderschaft den Nachlademechanismus betätigt. In Österreich sind Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“) verbotene Waffen (§ 17 Abs. 1 Z 4 WaffG). Die Bezeichnung „Pumpgun“ verwendet das Gesetz selbst.
- Wechsellauf auch Austauschlauf
- Zusätzlicher, für ein bestimmtes Waffensystem vorgesehener Lauf. Ein Kaliberwechsel kann außerdem einen passenden Verschlusskopf und Magazineinsatz erfordern.
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Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.