Waffenlexikon · Mündungszubehör, Beschuss und Schussleistung
Schalldämpfer
Schalldämpfer: Bauteil, das die Expansion austretender Pulvergase beeinflusst und dadurch den Mündungsknall vermindert.
Abgrenzung
Ein vorhandener Überschallknall des Geschoßes wird dadurch nicht beseitigt. Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles sind in Österreich grundsätzlich verboten (§ 17 Abs. 1 Z 5 WaffG); Inhaber einer gültigen Jagdkarte, die die Jagd regelmäßig ausüben, sind ausgenommen (§ 17 Abs. 3b WaffG).
Rechtslage in Österreich: Waffenkategorien A, B, C im Ratgeber Waffenrecht.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Glossar Subsonic Patronen – RWS Unterschallpatronen
- RIS Waffengesetz 1996 – Republik Österreich § 3, § 4, § 17 Abs. 1 und 3b, § 18 Abs. 4
Passend dazu
Weitere Begriffe: Mündungszubehör, Beschuss und Schussleistung
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