Waffenlexikon · Mündungszubehör, Beschuss und Schussleistung

Schalldämpfer

Schalldämpfer: Bauteil, das die Expansion austretender Pulvergase beeinflusst und dadurch den Mündungsknall vermindert.

Abgrenzung

Ein vorhandener Überschallknall des Geschoßes wird dadurch nicht beseitigt. Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles sind in Österreich grundsätzlich verboten (§ 17 Abs. 1 Z 5 WaffG); Inhaber einer gültigen Jagdkarte, die die Jagd regelmäßig ausüben, sind ausgenommen (§ 17 Abs. 3b WaffG).

Rechtslage in Österreich: Waffenkategorien A, B, C im Ratgeber Waffenrecht.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Glossar Subsonic Patronen – RWS Unterschallpatronen
  • RIS Waffengesetz 1996 – Republik Österreich § 3, § 4, § 17 Abs. 1 und 3b, § 18 Abs. 4

Passend dazu

Weitere Begriffe: Mündungszubehör, Beschuss und Schussleistung

Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.

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