Waffenlexikon · Grundbegriffe und Bauarten

Feuerwaffe

Feuerwaffe: Schusswaffe, bei der das Geschoß durch die Gase eines verbrennenden Treibmittels angetrieben wird.

Rechtslage in Österreich: Waffenkategorien A, B, C im Ratgeber Waffenrecht.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Waffengesetz 1996 § 3 – Republik Österreich RIS Definition Faustfeuerwaffen; Gesamtlänge höchstens 60 cm
  • Handbuch Geschosse Munitions und waffentechnische Grundlagen – Beat P Kneubuehl Springer 2024 Öffentliche Vorschau S. 29 und 30: Patronenbestandteile und Patronenbezeichnungen

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Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.

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