Waffenlexikon · Grundbegriffe und Bauarten
Feuerwaffe
Feuerwaffe: Schusswaffe, bei der das Geschoß durch die Gase eines verbrennenden Treibmittels angetrieben wird.
Rechtslage in Österreich: Waffenkategorien A, B, C im Ratgeber Waffenrecht.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Waffengesetz 1996 § 3 – Republik Österreich RIS Definition Faustfeuerwaffen; Gesamtlänge höchstens 60 cm
- Handbuch Geschosse Munitions und waffentechnische Grundlagen – Beat P Kneubuehl Springer 2024 Öffentliche Vorschau S. 29 und 30: Patronenbestandteile und Patronenbezeichnungen
Passend dazu
Weitere Begriffe: Grundbegriffe und Bauarten
- Bergstutzen
- Bockbüchsflinte
- Bockdoppelbüchse
- Bockdrilling
- Bockflinte
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- Doppelflinte
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- Einstecklauf
- Einzellader
- Faustfeuerwaffe
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- Stutzen
- Unterhebelrepetierer
- Vollautomatische Waffe
- Vorderschaftrepetierer
- Wechsellauf
Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.