Waffenlexikon · Grundbegriffe und Bauarten
Handfeuerwaffe
Handfeuerwaffe: Oberbegriff für Gewehre und Faustfeuerwaffen.
Abgrenzung
Im österreichischen Beschusswesen umfasst der Ausdruck zusätzlich etwa Schussapparate, Alarmwaffen und Böller.
Rechtslage in Österreich: Waffenkategorien A, B, C im Ratgeber Waffenrecht.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Handfeuerwaffen und Beschussprüfung – Bundesministerium für Wirtschaft Energie und Tourismus Abschnitte Beschusspflicht, Beschussprüfung und Beschusszeichen
Passend dazu
Weitere Begriffe: Grundbegriffe und Bauarten
- Bergstutzen
- Bockbüchsflinte
- Bockdoppelbüchse
- Bockdrilling
- Bockflinte
- Büchse
- Büchsflinte
- Doppelbüchsdrilling
- Doppelbüchse
- Doppelflinte
- Drilling
- Einstecklauf
- Einzellader
- Feuerwaffe
- Flinte
- Geradezugrepetierer
- Gewehr
- Kipplaufbüchse
- Kipplaufwaffe
- Kombinierte Waffe
- Pistole
- Repetierbüchse
- Repetierwaffe
- Revolver
- Schusswaffe
- Selbstladepistole
- Selbstladewaffe
- Stutzen
- Unterhebelrepetierer
- Vollautomatische Waffe
- Vorderschaftrepetierer
- Wechsellauf
Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.