Waffenlexikon · Grundbegriffe und Bauarten

Handfeuerwaffe

Handfeuerwaffe: Oberbegriff für Gewehre und Faustfeuerwaffen.

Abgrenzung

Im österreichischen Beschusswesen umfasst der Ausdruck zusätzlich etwa Schussapparate, Alarmwaffen und Böller.

Rechtslage in Österreich: Waffenkategorien A, B, C im Ratgeber Waffenrecht.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Handfeuerwaffen und Beschussprüfung – Bundesministerium für Wirtschaft Energie und Tourismus Abschnitte Beschusspflicht, Beschussprüfung und Beschusszeichen

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Weitere Begriffe: Grundbegriffe und Bauarten

Das Waffenlexikon erklärt technische Fachbegriffe. Es ist keine Rechtsberatung und enthält keine Ladedaten oder Anleitungen zur Bearbeitung von Waffen. Fragen zu Erwerb, Besitz und Führen beantwortet unser Ratgeber Waffenrecht. Stand: 08.11.2026.

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