Psychologisches Gutachten für WBK und Waffenpass: Ablauf und Kosten
Wer eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragt und keine gültige Jagdkarte hat, braucht ein positives psychologisches Gutachten. Ein Psychologe von der Liste des Innenministeriums prüft, ob Sie – vor allem unter Stress – unvorsichtig oder leichtfertig mit Waffen umgehen würden. Die Begutachtung kostet 678 € plus USt, ein positives Gutachten reicht 5 Jahre lang auch für weitere Anträge.
Wer braucht ein psychologisches Gutachten?
Jeder, der eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragt und keine gültige Jagdkarte hat – auch für eine WBK nur für Kategorie C.
- Geprüft wird, ob Sie dazu neigen, vor allem unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
- Ein negatives Gutachten bedeutet: Sie gelten als nicht verlässlich und bekommen keine WBK und keinen Waffenpass.
- Auch für die spätere unbefristete Neuausstellung von WBK oder Waffenpass (nach den ersten 5 Jahren) brauchen Sie ein neues Gutachten.
Quelle: § 8 Abs. 7, § 41 Abs. 1 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 87–88, 113
Wer braucht kein Gutachten?
Vor allem Jäger mit gültiger Jagdkarte. Auch Polizei, Justizwache und Soldaten mit Dienstwaffe sowie Soldaten mit einer Bestätigung des Heerespersonalamts brauchen in der Regel keines.
- Jäger: Auch Jäger müssen das Ergebnis ihrer Stellung (Musterung beim Bundesheer) nachweisen. Waren sie „untauglich“ und gibt es Hinweise auf einen psychischen Grund, muss laut Innenministerium doch ein Gutachten gemacht werden.
- Dienstwaffenträger: Wem im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Bund, Land oder Gemeinde eine Dienstwaffe der Kategorie B zugeteilt ist, braucht nur dann ein Gutachten, wenn es Anhaltspunkte dagegen gibt.
- Soldaten mit einer Bestätigung des Heerespersonalamts über eine positive psychologische Testung in der Aus- und Fortbildung – ohne aufrechtes Dienstverhältnis zum Bundesheer darf die Testung höchstens 5 Jahre alt sein.
- Die psychologische Untersuchung bei der Stellung zählt nicht.
- Kein neues Gutachten brauchen Sie innerhalb von 5 Jahren nach einem positiven Gutachten und wenn Sie nur mehr Waffen (eine höhere Anzahl) beantragen.
Quelle: § 41 Abs. 1 und 2, § 47 Abs. 4 und 4a WaffG; BMI-Rundschreiben S. 88, 118–120, 175
Wo finde ich einen Gutachter?
Auf der Liste des Innenministeriums. Den Gutachter müssen Sie schon im Antrag bei der Waffenbehörde nennen.
- Nur der Gutachter, den Sie nennen, bekommt von der Behörde Ihre Daten, die er für das Gutachten braucht – etwa frühere Gutachten oder Ihr Ergebnis bei der Stellung.
- Auf der Liste stehen nur klinische Psychologen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und einer eigenen Ausbildung für diese Gutachten (mindestens 30 Einheiten). Wer schon am 28. April 2026 auf der Liste stand, muss diese Ausbildung nicht nachholen.
- Gutachter müssen sich alle 5 Jahre fortbilden. Wer gegen seine Pflichten verstößt, wird von der Liste gestrichen.
Unsere Empfehlung:
Mag. Dr. Franziska Hartl
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 664 75088933
Wir haben keine geschäftliche Verbindung zu ihr. Sie können jeden Gutachter wählen, der auf der Liste des Innenministeriums steht.
Quelle: § 41 Abs. 1 und 4, § 58 Abs. 38 WaffG; §§ 1, 2, 3 Abs. 3, 9a Abs. 1 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 88–89, 225
Wie läuft die Begutachtung ab?
In einer festen Reihenfolge: Vorgespräch, mindestens 3 Tests oder Fragebögen, dann ein Gespräch – unter anderem über Ihre Gründe für den Waffenkauf.
- Vorgespräch. Der Psychologe erklärt, worum es geht und wie die Begutachtung abläuft. Haben Sie schon ein früheres Gutachten, geben Sie es ihm hier persönlich.
- Tests und Fragebögen. Mindestens 3 verschiedene Verfahren: mindestens eines zu Denkleistung/Intelligenz und zwei zu den weiteren geprüften Bereichen.
- Explorationsgespräch (ausführliches Gespräch). Die Testergebnisse fließen ein. Der Psychologe fragt nach Ihrer Lebensgeschichte (Anamnese) und klärt offene Fragen – vor allem, warum Sie eine Waffe kaufen wollen.
- Während aller Schritte beobachtet der Psychologe Ihr Verhalten.
- Die Begutachtung findet einzeln, persönlich und vor Ort statt – nicht online, nicht in der Gruppe und nicht als „Kombipaket“. Laut Innenministerium idealerweise in der Praxis des Psychologen.
- Ein klar negatives Ergebnis in einem Teil kann nicht durch ein besonders gutes Ergebnis in einem anderen Teil ausgeglichen werden.
Quelle: § 41 Abs. 4 WaffG; § 3 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 215–217
Was wird beim Gutachten geprüft?
Mindestens 8 Bereiche – von der Denkleistung über die Belastbarkeit bis zur Impulskontrolle.
- Denkleistung und Intelligenz
- Belastbarkeit: Wie stabil sind Sie, wie gehen Sie mit Stress, Frust und Kränkung um?
- Selbstbeherrschung: Impulskontrolle, Risikobereitschaft, Suche nach dem „Kick“
- Selbstbild: Wie gut können Sie sich selbst einschätzen, wie selbstständig sind Sie?
- Gewissenhaftigkeit: Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Halten an Regeln
- Umgang mit anderen: Verträglichkeit, Einfühlungsvermögen, Anpassung
- Auffälliges Verhalten: Misstrauen, Aggressivität, Feindseligkeit, Neigung zu Extremismus oder Radikalisierung
- Psychische Erkrankungen – auch Gefahr für sich selbst oder andere
Quelle: § 3 Abs. 4 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 215, 217
Was kostet das psychologische Gutachten?
678 € plus Umsatzsteuer. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird im Voraus bezahlt.
- Der Betrag umfasst die Begutachtung, das Gutachten und die Mitteilung für die Behörde.
- Er ist wertgesichert (Verbraucherpreisindex 2020, Ausgangsbasis Jänner 2026). Angepasst wird jeweils am 1. März, wenn sich der Index um mindestens 5 % geändert hat – aufgerundet auf volle Euro.
- Dazu kommt die Gebühr der Behörde, z. B. 110 € für die WBK – siehe Kosten der WBK und Kosten des Waffenpasses.
Quelle: § 4 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 218–219
Was bekomme ich nach der Begutachtung?
Das ausführliche Gutachten und eine kurze Mitteilung für die Behörde. Bei der Waffenbehörde geben Sie nur die Mitteilung ab.
- Beides kann Ihnen der Psychologe auch per Post schicken.
- Die Mitteilung enthält: die Fragestellung, Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse, das Datum der Begutachtung, die verwendeten Tests und Fragebögen und das Ergebnis.
- Das Gutachten selbst bleibt bei Ihnen. Es enthält vertrauliche Angaben, etwa zu Ihrer Lebensgeschichte und Familie, die die Behörde laut Innenministerium nicht braucht.
- Ist das Ergebnis negativ, meldet der Psychologe das selbst der Behörde (siehe unten).
Quelle: § 41 Abs. 3 WaffG; § 3a 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 217–218
Muss ich das Gutachten aufheben?
Ja, 10 Jahre ab Erstellung. Bei der nächsten Begutachtung müssen Sie es dem Psychologen mitbringen.
- Mitbringen müssen Sie Ihr zuletzt erstelltes Gutachten, wenn es nicht älter als 10 Jahre ist. Sie geben es dem Psychologen im Vorgespräch persönlich.
- Der Psychologe muss das mitgebrachte Gutachten berücksichtigen.
- Die Behörde informiert den Psychologen außerdem über Ergebnis und Datum Ihrer bisherigen Gutachten.
Quelle: § 3 Abs. 3, § 3a Abs. 1 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 217–218
Wie lange gilt ein positives Gutachten?
5 Jahre lang brauchen Sie für weitere Anträge (z. B. einen Waffenpass zur WBK) kein neues Gutachten. Beantragen Sie nur eine höhere Anzahl an Waffen, brauchen Sie ebenfalls kein neues.
- Beispiel des Innenministeriums: WBK am 1.9.2026, Waffenpass am 1.1.2027 – für den Waffenpass ist kein neues Gutachten nötig.
- Für die unbefristete Neuausstellung von WBK oder Waffenpass nach Ablauf der ersten 5 Jahre brauchen Sie ein neues Gutachten.
- Bei der Überprüfung der Verlässlichkeit kann die Behörde ein Gutachten verlangen, wenn es Hinweise gibt, dass Sie unter Belastung unvorsichtig mit Waffen umgehen könnten.
Quelle: § 41 Abs. 2, § 41a Abs. 2 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 88, 112–113
Was passiert, wenn das Gutachten negativ ist?
Ein neues Gutachten zählt erst nach 12 Monaten. Nach zwei negativen Gutachten gibt es 10 Jahre lang keine WBK und keinen Waffenpass.
- Der Psychologe meldet der Behörde Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, das Ergebnis und das Datum.
- Ein weiteres Gutachten, das innerhalb von 12 Monaten ab dem negativen erstellt wird, darf die Behörde nicht verwerten.
- Die 10 Jahre zählen ab dem zweiten negativen Gutachten – auch wenn Sie dazwischen ein positives bringen.
- Betrifft das negative Gutachten einen Jäger, wird die Behörde informiert, die die Jagdkarte ausgestellt hat.
Quelle: § 8 Abs. 7, § 41 Abs. 3 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 88
Kann ich den Gutachter wechseln?
Ja. Sagen Sie es aber sofort der Waffenbehörde, wenn ein anderer als der im Antrag genannte Gutachter das Gutachten erstellt.
Die Behörde darf Ihre Daten nur an den Gutachter schicken, den Sie ihr genannt haben. Ohne Ihre Meldung fehlen dem neuen Gutachter diese Daten.
Quelle: § 41 Abs. 1 WaffG; § 3 Abs. 2 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 216
Gilt mein Gutachten nach altem Muster noch?
Ein Gutachten nach alter Rechtslage (mit Mehrfachwahltest) gilt laut Innenministerium nur, wenn es nach dem 28. Jänner 2026 erstellt wurde.
- Das gilt nicht für ein Gutachten, das Sie nach der folgenden Übergangsregel nachbringen müssen.
- Nachbringen: Wer zwischen 1. Juni 2025 und 28. April 2026 eine WBK oder einen Waffenpass beantragt hat (nicht nur eine Erhöhung der Anzahl) und keine gültige Jagdkarte hat, muss bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten nach den neuen Regeln beibringen.
- Den Gutachter müssen Sie der Waffenbehörde vorher nennen.
- Bringen Sie kein Gutachten oder ein negatives, entzieht Ihnen die Behörde WBK bzw. Waffenpass.
Quelle: § 58 Abs. 30a WaffG; § 9a Abs. 2 1. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 165–167, 225
Passt dazu
Quellen
- Waffengesetz 1996 (RIS, Fassung vom 07.11.2026)
- 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (RIS)
- Liste der klinisch-psychologischen Gutachter (oesterreich.gv.at)
- Bundesministerium für Inneres: Rundschreiben Waffenrecht, Stand Juli 2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage verständlich, ist aber keine Rechtsberatung. Über Anträge entscheidet die zuständige Waffenbehörde: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.