Wartefrist beim Waffenkauf: 4 Wochen – mit Rechner
Kaufen Sie zum ersten Mal eine Waffe einer Kategorie, bekommen Sie sie erst nach 4 Wochen. Das gilt seit 1. November 2025 – auch für Jäger und auch beim Kauf von privat. Mit dem Rechner sehen Sie sofort, ab wann Sie abholen dürfen.
Wartefrist-Rechner
Wann darf ich meine Waffe abholen? Kaufdatum eingeben – fertig.
Sonn- und Feiertage zählen mit. Ob für Sie überhaupt eine Wartefrist gilt, sehen wir beim Kauf im Zentralen Waffenregister.
Was ist die Wartefrist?
Beim ersten Kauf einer Schusswaffe darf Ihnen die Waffe erst 4 Wochen nach dem Kaufvertrag übergeben werden. In dieser Zeit bleibt sie beim Waffenhändler.
Die Wartefrist gilt seit 1. November 2025. Vorher galten 3 Tage (bei Kategorie C).
Quelle: § 41f Abs. 1 und 3, § 62 Abs. 22a WaffG
Wie wird die Wartefrist berechnet?
Kaufdatum + 28 Tage = letzter Tag der Wartefrist. Abholen dürfen Sie am Tag danach, ab 0:00 Uhr.
- Die Frist beginnt um Mitternacht nach dem Kaufdatum (Folgetag, 0:00 Uhr).
- Sie dauert 28 Kalendertage. Sonn- und Feiertage zählen mit.
- Letzter Tag der Frist ist das Kaufdatum plus 28 Tage. Die Frist endet um 24:00 Uhr dieses Tages.
- Abholung frühestens am nächsten Kalendertag ab 0:00 Uhr.
| Beispiel | Datum |
|---|---|
| Kauf (Rechnungsdatum) | Samstag, 17.01.2026 |
| Frist beginnt | Sonntag, 18.01.2026, 0:00 Uhr |
| Letzter Tag der Frist | Samstag, 14.02.2026, bis 24:00 Uhr |
| Abholung frühestens | Sonntag, 15.02.2026, ab 0:00 Uhr – praktisch am nächsten Öffnungstag |
So berechnen wir die Wartefrist im Geschäft – abgestimmt mit unserer Waffenbehörde. Der Rechner oben macht das für Sie.
Quelle: § 41f Abs. 1 WaffG
Ab wann läuft die Wartefrist?
Ab dem Kaufvertrag – also ab dem Rechnungsdatum. Es ist egal, ob die Waffe lagernd ist oder erst bestellt werden muss.
Im Waffenregister steht als Kaufdatum das Rechnungsdatum. Auf Sie registriert wird die Waffe erst an dem Tag, an dem Sie sie abholen.
Quelle: § 41f Abs. 1 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 94; BMI-Informationsschreiben 05.12.2025 (Frage 3); BMI-Kurzanleitung Wartefrist im ZWR (Mai 2026)
Für wen gilt die Wartefrist?
Für jeden, auf den im Zentralen Waffenregister aktuell keine Waffe dieser Kategorie eingetragen ist. Die Wartefrist gilt also beim ersten Kauf je Kategorie.
- Beispiel: Sie haben ein Jagdgewehr (Kategorie C) und kaufen Ihre erste Pistole (Kategorie B). Dann gilt für die Pistole die Wartefrist.
- Auch wer früher Waffen hatte, aktuell aber keine dieser Kategorie besitzt, muss warten.
- Sie gilt beim Kauf im Geschäft und beim Kauf von privat – bei Kauf und bei Schenkung.
- Sie gilt auch für Jäger, und zwar für alle Kategorien.
- Sie gilt auch für den ersten wesentlichen Teil einer Kategorie (z. B. ein Griffstück), weil die Regeln für Schusswaffen auch für wesentliche Teile gelten. Gewartet wird nur beim ersten Teil je Kategorie.
Quelle: § 41f Abs. 2, § 2 Abs. 2 WaffG; BMI-Informationsschreiben 05.12.2025; BMI-Präsentation ZWR 02.02.2026
Wer muss nicht warten?
Inhaber eines Waffenpasses – und wer glaubhaft macht, dass er die Waffe sofort ins Ausland bzw. in seinen Wohnsitzstaat bringt (z. B. mit Erlaubnisschein).
Laut Innenministerium gilt die Wartefrist außerdem nicht für Erben (für sie gelten eigene Regeln) und nicht beim bloßen Verleihen einer Waffe ohne Eigentumswechsel.
Eine Waffenbesitzkarte oder eine Jagdkarte befreit nicht von der Wartefrist.
Quelle: § 41f Abs. 1 WaffG; BMI-Informationsschreiben 05.12.2025 (Frage 5); BMI-Rundschreiben S. 70, 94
Wo bleibt die Waffe während der Wartefrist?
Beim Waffenhändler. Er darf für die Lagerung ein angemessenes Entgelt verlangen.
Beim Kauf von privat wird die Waffe für diese Zeit auf den Händler registriert und erst nach Ablauf der Frist auf den Käufer. Unsere Preise dafür finden Sie unter Waffe privat verkaufen.
Quelle: § 41f Abs. 3 WaffG; BMI-Informationsschreiben 05.12.2025 (Frage 3)
Was, wenn der Abholtag ein Sonntag oder Feiertag ist?
Dann holen Sie die Waffe am nächsten Öffnungstag ab. Früher abholen geht nicht.
Der Rechner zeigt Ihnen an, wenn Ihr Abholtag auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.
Woher weiß der Händler, ob es mein erster Kauf ist?
Der Händler sieht im Zentralen Waffenregister (ZWR), welche Kategorien auf Sie eingetragen sind und ob Sie einen Waffenpass haben. Dafür braucht er Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Händler ohne Zugang zum Register fragen vor dem Kaufvertrag bei der Behörde an. Die Behörde antwortet binnen 3 Werktagen. Bis dahin darf die Waffe nicht übergeben werden.
Quelle: § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 1 WaffG; BMI-Präsentation ZWR 02.02.2026
Was passiert, wenn die Wartefrist nicht eingehalten wird?
Dann begeht der Verkäufer eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe beträgt mindestens 900 €. „Nachholen“ kann man die Wartefrist nicht.
Quelle: § 51 Abs. 1 Z 4 WaffG; BMI-Informationsschreiben 05.12.2025 (Frage 1)
Passt dazu
- Waffe privat verkaufenSeit 2026 nur über den Händler: Ablauf, Mitbringen, unsere Preise.
- Waffenbesitzkarte (WBK)Voraussetzungen, Unterlagen, Ablauf, Kosten und Gültigkeit der WBK.
- WaffenpassWas der Waffenpass erlaubt, wer einen Bedarf hat, Voraussetzungen, Kosten und Gültigkeit.
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Quellen
- Waffengesetz 1996, § 41f (RIS, Fassung vom 07.11.2026)
- Bundesministerium für Inneres: Informationsschreiben an die Waffengewerbetreibenden zur Wartefrist, 05.12.2025
- Bundesministerium für Inneres: Rundschreiben Waffenrecht, Stand Juli 2026
- Bundesministerium für Inneres: Präsentation Zentrales Waffenregister für Waffengewerbetreibende, 02.02.2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage verständlich, ist aber keine Rechtsberatung. Über Anträge entscheidet die zuständige Waffenbehörde: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.