Waffenpass: Führen erlaubt – Bedarf, Voraussetzungen und Kosten
Der Waffenpass erlaubt Kauf, Besitz und das Führen von Schusswaffen – also die Waffe bei sich zu tragen. Dafür brauchen Sie einen Bedarf: Sie müssen außerhalb von Wohnung und Betrieb besonderen Gefahren ausgesetzt sein, denen am besten mit Waffengewalt begegnet werden kann. Grundsätzlich gibt es ihn ab 25 Jahren, der erste Waffenpass gilt 5 Jahre.
Was erlaubt der Waffenpass?
Kauf, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B (z. B. Pistolen). „Führen“ heißt: Sie haben die Waffe bei sich.
- Mit einem Waffenpass dürfen Sie auch Waffen der Kategorie C (z. B. Jagdgewehre) führen.
- Kein Führen ist es, wenn Sie die Waffe in Ihrer Wohnung, in Betriebsräumen oder auf einem eingezäunten Grundstück bei sich haben – mit Zustimmung des Berechtigten (z. B. Eigentümer oder Mieter).
- Transport ist ebenfalls kein Führen: Die Waffe ist ungeladen, in einem geschlossenen Behältnis und wird nur von einem Ort zum anderen gebracht. Dafür reicht eine Waffenbesitzkarte.
- Ausweis immer dabei: Wer eine Waffe führt oder transportiert, muss den Waffenpass bei sich haben und ihn der Polizei auf Verlangen zur Überprüfung geben.
- Inhaber eines Waffenpasses müssen beim Kauf keine Wartefrist einhalten.
Quelle: § 7, § 20 Abs. 1, § 34 Abs. 2 Z 1, § 41c Abs. 1, § 41f Abs. 1 WaffG
Was ist der Unterschied zwischen Waffenpass und Waffenbesitzkarte?
Die Waffenbesitzkarte erlaubt Kauf und Besitz. Der Waffenpass erlaubt zusätzlich das Führen.
| Waffenbesitzkarte (WBK) | Waffenpass | |
|---|---|---|
| Kaufen und besitzen | ja | ja |
| Führen (bei sich tragen) | nein (Ausnahme: Jäger während der Jagd) | ja |
| Grund, den Sie nachweisen | Rechtfertigung (z. B. Selbstverteidigung zu Hause, Sammeln, Jagd, Schießsport) | Bedarf (besondere Gefahren außerhalb von Wohnung und Betrieb) |
| Gebühr | 110 € | 175 € |
| Wartefrist beim ersten Kauf | ja | nein |
- Sie können beide gleichzeitig haben. Die erlaubten Waffen werden dann zusammengezählt. Beispiel des Innenministeriums: WBK für 5 und Waffenpass für 1 Waffe = 6 Waffen besitzen, 1 Waffe führen.
- Haben Sie schon eine WBK, bekommen Sie den Waffenpass laut Innenministerium zusätzlich zur WBK.
Quelle: § 20 Abs. 1 und 2, § 21 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1 und 2, § 41f Abs. 1 WaffG; § 14 TP 11 Gebührengesetz; BMI-Rundschreiben S. 50, 54–55
Was ist ein „Bedarf“ für den Waffenpass?
Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie außerhalb von Wohnung, Betrieb oder eigenem eingezäunten Grundstück besonderen Gefahren ausgesetzt sind, denen am besten mit Waffengewalt begegnet werden kann.
- Der Bedarf ist etwas anderes als die Rechtfertigung für die WBK. Selbstverteidigung zu Hause, Sammeln, Jagd oder Schießsport sind Gründe für eine WBK – für den Waffenpass reichen sie nicht automatisch.
- Sportschützen: Ob sie einen Bedarf glaubhaft machen können, hängt laut Innenministerium vom Einzelfall ab. Weil der Transport zur Schießstätte ohnehin erlaubt ist, wird ein Bedarf dadurch „vielfach“ kaum glaubhaft zu machen sein. Mehr: Transport für Sportschützen.
- Ohne Bedarf darf die Behörde einen Waffenpass nur nach Ermessen ausstellen – und nur bei privaten Interessen, die einem Bedarf nahekommen.
- Den Bedarf prüft die Behörde auch bei der späteren unbefristeten Neuausstellung wieder (siehe Gültigkeit).
Quelle: § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 1 und 2 WaffG; § 6 2. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 52, 54
Wer hat automatisch einen Bedarf?
Polizisten (Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes), Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache. Sie müssen ihre Gefährdung nicht im Einzelnen nachweisen.
- Militärpolizei: Gemeint sind laut Innenministerium Offiziere und Unteroffiziere der Militärpolizei mit Sonderausweis.
- Polizeischüler haben vor Abschluss der 12-monatigen Basisausbildung keinen automatischen Bedarf (Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, laut Innenministerium).
- Für diese Berufsgruppen soll der Waffenpass laut Innenministerium nur mit einem Beschränkungsvermerk ausgestellt werden – siehe beruflicher Waffenpass.
Quelle: § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 49–53
Welche Voraussetzungen brauche ich für den Waffenpass?
Mindestalter, Verlässlichkeit, einen Bedarf, ein positives psychologisches Gutachten und den Nachweis, dass Sie sicher mit Waffen umgehen können.
- Anspruch haben verlässliche EWR-Bürger ab 25 Jahren, die einen Bedarf nachweisen. Bei anderen entscheidet die Behörde nach Ermessen.
- Verlässlichkeit: wie bei der WBK – u. a. keine bestimmten Verurteilungen, kein Waffenverbot, keine Alkohol- oder Suchtkrankheit. Details: Voraussetzungen WBK.
- Psychologisches Gutachten – nicht nötig mit gültiger Jagdkarte (Details)
- Sicherer Umgang mit Waffen – z. B. durch die Bestätigung eines Waffenhändlers über eine Schulung im letzten halben Jahr: Waffenführerschein
- Männer mit österreichischer Staatsbürgerschaft: Nachweis über das Ergebnis der Stellung bzw. den geleisteten Wehr- oder Zivildienst – auch bei einer Erweiterung
- Den Antrag stellen Sie bei der Waffenbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Quelle: § 8, § 21 Abs. 2, § 41 Abs. 1, § 58 Abs. 38 WaffG; § 5 2. WaffV; BMI-Rundschreiben S. 48, 173–174
Ab welchem Alter bekomme ich einen Waffenpass?
Grundsätzlich ab 25 Jahren. Ab 18 nur in Ausnahmefällen – die Behörde entscheidet.
| Waffenpass für | Alter | Wer |
|---|---|---|
| Kategorie B | 25 Jahre | mit Bedarf |
| Kategorie B | 18 Jahre (Ermessen der Behörde) | mit beruflichem Bedarf oder als Jäger mit gültiger Jagdkarte und jagdlichem Bedarf |
| nur Kategorie C | 21 Jahre | nur Polizei, Militärpolizei und Justizwache |
| nur Kategorie C | 18 Jahre (Ermessen der Behörde) | mit beruflichem Bedarf |
- Bezieht sich der Bedarf eines unter 25-Jährigen nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Waffen, kann die Behörde vermerken, dass er Pistolen und Revolver erst ab 25 führen darf.
- Für einen Waffenpass nur für Kategorie C nennt das Gesetz nur Polizei, Militärpolizei und Justizwache sowie den beruflichen Bedarf.
- Wer am 28. April 2026 jünger als 25 war und rechtmäßig Waffen der Kategorie B besaß, darf im Rahmen seines bisherigen Waffenpasses weiter erwerben, besitzen und führen.
Quelle: § 21 Abs. 2 und 3, § 35 Abs. 2, § 58 Abs. 30 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 48, 71, 164
Brauche ich für den Waffenpass ein psychologisches Gutachten?
Ja, außer Sie haben eine gültige Jagdkarte. Haben Sie für Ihre WBK in den letzten 5 Jahren ein positives Gutachten gemacht, brauchen Sie kein neues.
- Beispiel des Innenministeriums: WBK am 1.9.2026 ausgestellt, Waffenpass am 1.1.2027 – für den Waffenpass ist kein neues Gutachten nötig, weil das Gutachten für die WBK noch gilt.
- Auch Polizei, Justizwache und Soldaten mit Dienstwaffe bzw. einer Bestätigung des Heerespersonalamts brauchen in der Regel kein Gutachten.
- Für die spätere unbefristete Neuausstellung brauchen Sie ein neues Gutachten.
- Ablauf, Kosten und Gutachter: Psychologisches Gutachten.
Quelle: § 41 Abs. 1 und 2, § 47 Abs. 4 und 4a WaffG; BMI-Rundschreiben S. 113
Wie lange gilt der Waffenpass?
Der erste Waffenpass gilt 5 Jahre – auch wenn Sie schon lange eine WBK haben. Danach bekommen EWR-Bürger auf Antrag einen unbefristeten Waffenpass.
- Als Erstausstellung zählt jeder Waffenpass, wenn Sie beim Antrag noch keinen Waffenpass haben. Eine vorhandene WBK ändert daran nichts.
- Bei der unbefristeten Neuausstellung prüft die Behörde Ihren Bedarf neu. Außerdem brauchen Sie ein neues psychologisches Gutachten.
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf. Ein späterer Antrag zählt nur, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert waren und den Antrag binnen 2 Wochen danach stellen.
- Bis die Behörde über einen rechtzeitigen Antrag entschieden hat, dürfen Sie Ihre Waffen besitzen. Wird der Antrag abgelehnt, müssen Sie die Waffen binnen 2 Wochen einem Berechtigten überlassen.
- Wer schon einen unbefristeten Waffenpass hat, behält ihn unbefristet.
- Bei Nicht-EWR-Bürgern ist der Waffenpass immer befristet.
Quelle: § 44c WaffG; BMI-Rundschreiben S. 54, 112–114
Für wie viele Waffen gilt der Waffenpass?
Laut Innenministerium wird ein Waffenpass grundsätzlich für höchstens 2 Waffen der Kategorie B ausgestellt. Für weitere Waffen gibt es zusätzlich eine WBK.
- Wollen Sie nur 1 Waffe führen, wird der Waffenpass für 1 Waffe ausgestellt.
- Haben Sie eine WBK für 2 Waffen und beantragen zusätzlich einen Waffenpass, gibt es den Waffenpass für 2 Waffen laut Innenministerium nur, wenn Sie 2 Waffen gleichzeitig führen müssen.
- Besitzen dürfen Sie die Summe aus WBK und Waffenpass, führen nur so viele, wie im Waffenpass stehen.
Quelle: § 23 Abs. 1 und 2 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 54–55
Was kostet der Waffenpass?
Die Gebühr beträgt 175 €. Für mehr als 2 Waffen kommen 129 € dazu.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Waffenpass Kategorie A oder B | 175 € |
| zusätzlich, wenn mehr als 2 Waffen erlaubt werden | 129 € |
| Waffenpass für Kategorie C | 175 € |
| Psychologisches Gutachten (falls nötig) | 678 € + USt |
Die Gebühr zahlen Sie beim Antrag im Voraus. Das Gutachten bezahlen Sie dem Psychologen ebenfalls im Voraus.
Quelle: § 14 TP 11 Gebührengesetz laut BMI-Rundschreiben S. 50; § 4 1. WaffV
Was passiert mit einem beruflichen Waffenpass, wenn ich den Job wechsle?
Gibt es den Waffenpass nur wegen der Gefahren einer bestimmten Tätigkeit, erhält er einen Vermerk. Üben Sie die Tätigkeit nicht mehr aus, erlischt das Führen – der Waffenpass gilt dann nur mehr für den Besitz.
- Ein Vermerk könnte laut Innenministerium etwa lauten: „Die Berechtigung zum Führen gilt für die Dauer der Beschäftigung als …“.
- Das Führen fällt bei einem Berufswechsel oder bei der Pension automatisch weg.
- Ihre Waffen dürfen Sie im bisherigen Umfang weiter besitzen – ohne eigene Rechtfertigung.
- Den Waffenpass müssen Sie laut Innenministerium nicht in eine WBK umtauschen.
Quelle: § 21 Abs. 4 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 50–51
Brauche ich als Jäger einen Waffenpass für die Pistole?
Nein, nicht für die Jagd. Mit gültiger Jagdkarte und einer WBK für Kategorie B dürfen Sie Waffen der Kategorie B während der Jagd und auf dem Weg dorthin und zurück führen.
- Eine WBK nur für Kategorie C reicht dafür nicht.
- Die gültige Jagdkarte erlaubt auch das Führen von Waffen der Kategorie C.
- Außerhalb der Jagd gelten die normalen Regeln: Führen nur mit Waffenpass, sonst nur Transport (ungeladen, geschlossenes Behältnis).
Quelle: § 7 Abs. 3, § 20 Abs. 2, § 34 Abs. 2 Z 2 WaffG; BMI-Rundschreiben S. 46–47
Passt dazu
Quellen
- Waffengesetz 1996 (RIS, Fassung vom 07.11.2026)
- 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (RIS)
- Bundesministerium für Inneres: Rundschreiben Waffenrecht, Stand Juli 2026
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage verständlich, ist aber keine Rechtsberatung. Über Anträge entscheidet die zuständige Waffenbehörde: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.